„Der Mensch zählt!“

Als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter wissen Sie, dass Sie vom Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sind, Ihren Mitarbeitern/ -innen, dort wo es laut Berufsgenossenschaft vorgegeben ist, persönliche  Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls muss regelmäßig eine Unterweisung zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung erfolgen.

Das ganze Thema ist zum Teil sehr komplex. Wann und wo ist PSA erforderlich?
Welche Schutzhandschuhe oder Masken erfüllen zum Beispiel die geforderten Kriterien?

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung eines PSA-Konzepts oder bei der Planung eines Hygieneplans für die Werkstatt.

Als geprüfter und zertifizierter PSA Fachberater steht Ihnen Peter Reckmann mit Rat und Tat zur Seite.

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Peter Reckmann

Gebietsleiter
0173 5440550
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